Rechtstexter für Ihr Impressum (DE)
Protokoll
2026-09-16 09:51:27
FRAGE: Welche Rechtsform hat das Unternehmen?
HILFSTEXT:
Je nach Rechtsform des Unternehmens ändern sich die Anforderungen an das
Impressum.
Für welche Rechtsformen stehen die Abkürzungen?
AG = Aktiengesellschaft e.K. = eingetragener Kaufmann
GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH & Co. KG = Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie
Kommanditgesellschaft
KG = Kommanditgesellschaft
Ltd. = Limited
OHG = Offene Handelsgesellschaft
UG = Unternehmergesellschaft
e.V. = eingetragener Verein
e.G. = eingetragene Genossenschaft
KGaA = Kommanditgesellschaft auf Aktien
PartG = Partnerschaftsgesellschaft
ANTWORT: OHG
-1-
FRAGE: Name des Unternehmens inkl. Rechtsform
HILFSTEXT:
Hier ist die exakte Firma anzugeben, wie sie z. B. in den Unterlagen zum Handels-
oder Gewerberegister geführt wird. Die Firma ist der Name des Unternehmens, unter
dem das Unternehmen klagen und verklagt werden kann.
Wichtiger Hinweis: Befindet sich das Unternehmen in Gründung („i. Gr.“) oder in
Liquidation („i. L.“), ist durch einen entsprechenden Zusatz darauf hinzuweisen, z. B.
„Muster GmbH i. Gr.“ bzw. „Muster UG (haftungsbeschränkt) i. L.“.
Bei Einzelunternehmer*innen ist an dieser Stelle der Name oder die Internetadresse
des Shops bzw. der Webseite anzugeben, wenn die Firma nicht im Handels- oder
Gewerberegister eingetragen ist.
ANTWORT: RSH Media Services
-2-
FRAGE: Ist eine Wirtschafts-ID (W-IdNr.) vorhanden?
HILFSTEXT:
Die Wirtschaftsidentifikations-Nummer (W-IdNr.) wird seit dem Herbst 2024 durch das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) (stufenweise) vergeben werden.
Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern.
Weitere Infos finden sich auf der
Webseite des BZSt
.
ANTWORT: Nein
-3-
FRAGE: Ist eine Umsatzsteuer-ID vorhanden?
HILFSTEXT:
Eine in Deutschland vergebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus den
Buchstaben „DE“, gefolgt von neun Ziffern. Es handelt sich dabei weder um die
Steuernummer, unter der natürliche oder juristische Personen beim Finanzamt geführt
werden, noch um die Wirtschaftsidentifikationsnummer.
ANTWORT: Nein
-4-
FRAGE: Besteht ein Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG?
ANTWORT: Nein
-5-
FRAGE: Wie lauten die vollständigen, nicht abgekürzten Vor- und Zunamen aller
vertretungsberechtigten Gesellschafter*innen der OHG?
ANTWORT: Rutger Hilbrandie, Sijmen Hilbrandie
-6-
FRAGE: Angaben zur Anschrift und Kontaktmöglichkeit
ANTWORTEN:
FRAGE: Straße und Hausnummer
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: Johann Keplerstraat
FRAGE: Postleitzahl
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: 1098HH
FRAGE: Ort
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: Amsterdam
FRAGE: Land
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: Niederlande
FRAGE: Telefon (keine Mehrwertdienste-Nummer)
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: +31 6 83 89 66 55
FRAGE: E-Mail-Adresse
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: Contact@basecollagen.com
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
-7-
FRAGE: In welchem Handelsregister ist das Unternehmen eingetragen?
ANTWORT: Handelsregister der niederländischen Handelskammer (KvK)
-8-
FRAGE: Wie lautet die Handelsregisternummer?
ANTWORT: 42118870
-9-
FRAGE: Wird die Webseite von einer Zweigniederlassung betrieben?
HILFSTEXT:
Als Kaufmann kann man neben seinem Hauptsitz auch noch eine Zweigniederlassung
haben. Wenn diese den Online-Shop bzw. die Webseite betreibt, muss sie auch im
Impressum genannt werden. Ein reines Warenlager z.B. zählt nicht als
Zweigniederlassung. Auch eine bloße zweite Geschäftsstelle ist nicht automatisch
Zweigniederlassung.
Merkmale einer Zweigniederlassung sind:
räumliche Selbstständigkeit
eigenes Geschäftslokal, eigene Kontodaten, weitgehend gesonderte Buchführung
sachlich gleiche Geschäfte wie die Hauptniederlassung
auf gewisse Dauer angelegt
ein Leiter mit der Befugnis, selbstständig zu handeln
Außerdem muss beachtet werden, dass Zweigniederlassungen im jeweiligen Register
eingetragen werden müssen.
ANTWORT: Nein
-10-
FRAGE: Wird der Internetdienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten, die einer
behördlichen Zulassung bedarf (z. B. Meister*innen, Apotheker*innen, Optiker*innen)?
HILFSTEXT:
Es gibt verschiedene Berufsgruppen, die von einer Behörde oder einer vergleichbaren
Stelle überwacht werden. In einem solchen Fall muss sowohl über die Tätigkeit als
auch über die zuständige Aufsichtsbehörde informiert werden.
ANTWORT: Nein
-11-
FRAGE: Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung?
HILFSTEXT:
Wenn Sie einer Berufsgruppe angehören, die der behördlichen Zulassung bedarf (z. B.
Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten etc.) müssen Sie eine
Berufshaftpflichtversicherung führen. Geben Sie dazu im Impressum den Namen und
die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich des
Versicherungsschutzes an.
ANTWORT: Nein
-12-
FRAGE: Befinden sich auf der Webseite auch journalistisch-redaktionelle Texte?
HILFSTEXT:
Wer auf der Website auch redaktionelle Inhalte bereitstellt, z. B. einen Blog, muss
gemäß § 18 MStV (Medienstaatsvertrag) eine*n Verantwortliche*n mit Name und
Anschrift benennen. Die Person kann identisch mit dem Anbieter oder einem
Vertretungsberechtigten des Anbieters sein.
ANTWORT: Nein
-13-
FRAGE: Erfasst das Sortiment auch Elektrogeräte ?
HILFSTEXT:
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nur zum Verkauf angeboten werden, wenn die
Hersteller*innen bzw. deren Bevollmächtigte bei der zuständigen Behörde (Stiftung
ear) mit Geräteart und Marke registriert sind und über eine WEEE-
Registrierungsnummer (z. B. DE 12345678) verfügen. Ist dies nicht der Fall, gelten die
Anbieter*innen als fiktive Hersteller*innen, müssen sich selbst bei der Stiftung ear
registrieren und die eigene Registrierungsnummer angeben. Ein Verzeichnis der
registrierten Hersteller*innen und registrierten Bevollmächtigten ist hier verfügbar.
ANTWORT: Nein
-14-
FRAGE: Besteht eine Pflicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle?
HILFSTEXT:
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nur für bestimmte Bereiche (z. B.
Energieversorgung). Weitere Verpflichtungen können sich aus einer Mitgliedschaft in
einem Verband oder ähnlichem ergeben. Es ist jedoch auch möglich, sich freiwillig
einer Verbraucherschlichtungsstelle anzuschließen. Eine generelle Pflicht zur
Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren besteht ansonsten nicht.
Eine entsprechende Information ist sowohl im Impressum als auch in den AGB
aufzunehmen und der*dem Verbraucher*in zusätzlich nach Entstehen der Streitigkeit
in Textform (z. B. per E-Mail) zu bestätigen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine
Widersprüche zwischen den Angaben im Impressum und in den AGB entstehen.
ANTWORT: Nein
-15-
FRAGE: Besteht die Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen?
ANTWORT: Nein
-16-
FRAGE: Umfasst das Sortiment auch entwicklungsbeeinträchtigende oder
jugendgefährdende Telemedien, und sind diese allgemein zugänglich?
HILFSTEXT:
Wenn entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Telemedien angeboten
werden und diese allgemein zugänglich sind, muss eine*n Jugendschutzbeauftragte*n
bestellt oder ein Beitritt bei einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle erfolgen.
Besonders relevant für Onlinehändler*innen sind die Produktbereiche Filme,
Computer- und Konsolenspiele sowie Erotik.
Entscheidend ist nicht, ob die angebotenen Trägermedien (Filme oder Videospiele)
entwicklungsbeeinträchtigend sind, sondern lediglich, ob die Darstellungen auf dem
Online-Auftritt (z. B. das Cover eines Spiels oder der dazugehörige Text)
jugendgefährdend oder entwicklungsbeeinträchtigend sind. Telemedien gelten als
allgemein zugänglich, wenn sie von einem unbestimmten Personenkreis abgerufen
werden können.
ANTWORT: Nein
-17-
FRAGE: Werden im Online-Auftritt, etwa im Online-Shop, auf Verkaufsplattformen oder
auf Social-Media-Kanälen, audiovisuelle Medien eingebunden?
HILFSTEXT:
Audiovisuelle Medien sind Inhalte, die gleichzeitig Ton- und Bildinformationen
bereitstellen (z. B. Produktvideos).
Die Pflicht zur erweiterten Impressumspflicht gilt für alle, die audiovisuelle
Mediendienste auf Abruf anbieten, einschließlich Influencer*innen, Unternehmen mit
Web-TV-Angeboten sowie kommerziellen Kanälen auf Plattformen wie YouTube oder
Facebook, sofern entsprechende Inhalte bereitgestellt werden.
Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay, auf
denen häufig Produktvideos eingebunden werden.
Sofern audiovisuelle Medien bereitgestellt werden, muss das Impressum das Sitzland
des Anbieters sowie Angaben zur zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörde
enthalten.
ANTWORT: Nein
-18-
FRAGE: Werden urheberrechtlich geschützte Bilder (z. B. Stockfotos) verwendet, für
die ein Hinweis (Bildnachweis) erforderlich ist?
HILFSTEXT:
Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur gemäß den von den
Urheber*innen oder Rechteinhaber*innen festgelegten Bedingungen verwendet
werden. Rechte und Pflichten, insbesondere Hinweispflichten zu Urheberrechten und
Quellverweisen, ergeben sich aus dem jeweiligen Lizenzvertrag oder den
Nutzungsbedingungen. Wir empfehlen, diese Dokumente sorgfältig zu prüfen, um
festzustellen, welche Nutzungen von der Lizenz abgedeckt sind (z. B. ob eine Online-
Nutzung zulässig ist) und ob Hinweise zu Bildrechten erforderlich sind sowie wo und
wie diese anzugeben sind.
Wichtig: Bilder dürfen niemals ohne entsprechende Rechte von anderen Websites
kopiert werden. Auch bei Bildportalen mit kostenlosen Nutzungserlaubnissen müssen
die jeweiligen Lizenzvereinbarungen und Nutzungseinschränkungen zwingend
eingehalten werden. Die unrechtmäßige Verwendung fremder Bilder im Internet kann
zu kostenintensiven Abmahnungen führen. Weitergehende Informationen zum Thema
sind hier verfügbar.
ANTWORT: Nein
-19-

