Impressum

Rechtstexter für Ihr Impressum (DE)

Protokoll

2026-09-16 09:51:27

FRAGE: Welche Rechtsform hat das Unternehmen?

HILFSTEXT:

Je nach Rechtsform des Unternehmens ändern sich die Anforderungen an das

Impressum.

Für welche Rechtsformen stehen die Abkürzungen?

AG = Aktiengesellschaft e.K. = eingetragener Kaufmann

GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbH & Co. KG = Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie

Kommanditgesellschaft

KG = Kommanditgesellschaft

Ltd. = Limited

OHG = Offene Handelsgesellschaft

UG = Unternehmergesellschaft

e.V. = eingetragener Verein

e.G. = eingetragene Genossenschaft

KGaA = Kommanditgesellschaft auf Aktien

PartG = Partnerschaftsgesellschaft

ANTWORT: OHG

-1-

FRAGE: Name des Unternehmens inkl. Rechtsform

HILFSTEXT:

Hier ist die exakte Firma anzugeben, wie sie z. B. in den Unterlagen zum Handels-

oder Gewerberegister geführt wird. Die Firma ist der Name des Unternehmens, unter

dem das Unternehmen klagen und verklagt werden kann.

Wichtiger Hinweis: Befindet sich das Unternehmen in Gründung („i. Gr.“) oder in

Liquidation („i. L.“), ist durch einen entsprechenden Zusatz darauf hinzuweisen, z. B.

„Muster GmbH i. Gr.“ bzw. „Muster UG (haftungsbeschränkt) i. L.“.

Bei Einzelunternehmer*innen ist an dieser Stelle der Name oder die Internetadresse

des Shops bzw. der Webseite anzugeben, wenn die Firma nicht im Handels- oder

Gewerberegister eingetragen ist.

ANTWORT: RSH Media Services

-2-

FRAGE: Ist eine Wirtschafts-ID (W-IdNr.) vorhanden?

HILFSTEXT:

Die Wirtschaftsidentifikations-Nummer (W-IdNr.) wird seit dem Herbst 2024 durch das

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) (stufenweise) vergeben werden.

Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern.

Weitere Infos finden sich auf der

Webseite des BZSt

.

ANTWORT: Nein

-3-

FRAGE: Ist eine Umsatzsteuer-ID vorhanden?

HILFSTEXT:

Eine in Deutschland vergebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus den

Buchstaben „DE“, gefolgt von neun Ziffern. Es handelt sich dabei weder um die

Steuernummer, unter der natürliche oder juristische Personen beim Finanzamt geführt

werden, noch um die Wirtschaftsidentifikationsnummer.

ANTWORT: Nein

-4-

FRAGE: Besteht ein Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG?

ANTWORT: Nein

-5-

FRAGE: Wie lauten die vollständigen, nicht abgekürzten Vor- und Zunamen aller

vertretungsberechtigten Gesellschafter*innen der OHG?

ANTWORT: Rutger Hilbrandie, Sijmen Hilbrandie

-6-

FRAGE: Angaben zur Anschrift und Kontaktmöglichkeit

ANTWORTEN:

FRAGE: Straße und Hausnummer

HILFSTEXT:

Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine

Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.

ANTWORT: Johann Keplerstraat

FRAGE: Postleitzahl

HILFSTEXT:

Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine

Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.

ANTWORT: 1098HH

FRAGE: Ort

HILFSTEXT:

Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine

Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.

ANTWORT: Amsterdam

FRAGE: Land

HILFSTEXT:

Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine

Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.

ANTWORT: Niederlande

FRAGE: Telefon (keine Mehrwertdienste-Nummer)

HILFSTEXT:

Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine

Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.

ANTWORT: +31 6 83 89 66 55

FRAGE: E-Mail-Adresse

HILFSTEXT:

Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine

Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.

ANTWORT: Contact@basecollagen.com

HILFSTEXT:

Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine

Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.

-7-

FRAGE: In welchem Handelsregister ist das Unternehmen eingetragen?

ANTWORT: Handelsregister der niederländischen Handelskammer (KvK)

-8-

FRAGE: Wie lautet die Handelsregisternummer?

ANTWORT: 42118870

-9-

FRAGE: Wird die Webseite von einer Zweigniederlassung betrieben?

HILFSTEXT:

Als Kaufmann kann man neben seinem Hauptsitz auch noch eine Zweigniederlassung

haben. Wenn diese den Online-Shop bzw. die Webseite betreibt, muss sie auch im

Impressum genannt werden. Ein reines Warenlager z.B. zählt nicht als

Zweigniederlassung. Auch eine bloße zweite Geschäftsstelle ist nicht automatisch

Zweigniederlassung.

Merkmale einer Zweigniederlassung sind:

räumliche Selbstständigkeit

eigenes Geschäftslokal, eigene Kontodaten, weitgehend gesonderte Buchführung

sachlich gleiche Geschäfte wie die Hauptniederlassung

auf gewisse Dauer angelegt

ein Leiter mit der Befugnis, selbstständig zu handeln

Außerdem muss beachtet werden, dass Zweigniederlassungen im jeweiligen Register

eingetragen werden müssen.

ANTWORT: Nein

-10-

FRAGE: Wird der Internetdienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten, die einer

behördlichen Zulassung bedarf (z. B. Meister*innen, Apotheker*innen, Optiker*innen)?

HILFSTEXT:

Es gibt verschiedene Berufsgruppen, die von einer Behörde oder einer vergleichbaren

Stelle überwacht werden. In einem solchen Fall muss sowohl über die Tätigkeit als

auch über die zuständige Aufsichtsbehörde informiert werden.

ANTWORT: Nein

-11-

FRAGE: Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung?

HILFSTEXT:

Wenn Sie einer Berufsgruppe angehören, die der behördlichen Zulassung bedarf (z. B.

Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten etc.) müssen Sie eine

Berufshaftpflichtversicherung führen. Geben Sie dazu im Impressum den Namen und

die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich des

Versicherungsschutzes an.

ANTWORT: Nein

-12-

FRAGE: Befinden sich auf der Webseite auch journalistisch-redaktionelle Texte?

HILFSTEXT:

Wer auf der Website auch redaktionelle Inhalte bereitstellt, z. B. einen Blog, muss

gemäß § 18 MStV (Medienstaatsvertrag) eine*n Verantwortliche*n mit Name und

Anschrift benennen. Die Person kann identisch mit dem Anbieter oder einem

Vertretungsberechtigten des Anbieters sein.

ANTWORT: Nein

-13-

FRAGE: Erfasst das Sortiment auch Elektrogeräte ?

HILFSTEXT:

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nur zum Verkauf angeboten werden, wenn die

Hersteller*innen bzw. deren Bevollmächtigte bei der zuständigen Behörde (Stiftung

ear) mit Geräteart und Marke registriert sind und über eine WEEE-

Registrierungsnummer (z. B. DE 12345678) verfügen. Ist dies nicht der Fall, gelten die

Anbieter*innen als fiktive Hersteller*innen, müssen sich selbst bei der Stiftung ear

registrieren und die eigene Registrierungsnummer angeben. Ein Verzeichnis der

registrierten Hersteller*innen und registrierten Bevollmächtigten ist hier verfügbar.

ANTWORT: Nein

-14-

FRAGE: Besteht eine Pflicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor

einer Verbraucherschlichtungsstelle?

HILFSTEXT:

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor

einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nur für bestimmte Bereiche (z. B.

Energieversorgung). Weitere Verpflichtungen können sich aus einer Mitgliedschaft in

einem Verband oder ähnlichem ergeben. Es ist jedoch auch möglich, sich freiwillig

einer Verbraucherschlichtungsstelle anzuschließen. Eine generelle Pflicht zur

Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren besteht ansonsten nicht.

Eine entsprechende Information ist sowohl im Impressum als auch in den AGB

aufzunehmen und der*dem Verbraucher*in zusätzlich nach Entstehen der Streitigkeit

in Textform (z. B. per E-Mail) zu bestätigen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine

Widersprüche zwischen den Angaben im Impressum und in den AGB entstehen.

ANTWORT: Nein

-15-

FRAGE: Besteht die Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen?

ANTWORT: Nein

-16-

FRAGE: Umfasst das Sortiment auch entwicklungsbeeinträchtigende oder

jugendgefährdende Telemedien, und sind diese allgemein zugänglich?

HILFSTEXT:

Wenn entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Telemedien angeboten

werden und diese allgemein zugänglich sind, muss eine*n Jugendschutzbeauftragte*n

bestellt oder ein Beitritt bei einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle erfolgen.

Besonders relevant für Onlinehändler*innen sind die Produktbereiche Filme,

Computer- und Konsolenspiele sowie Erotik.

Entscheidend ist nicht, ob die angebotenen Trägermedien (Filme oder Videospiele)

entwicklungsbeeinträchtigend sind, sondern lediglich, ob die Darstellungen auf dem

Online-Auftritt (z. B. das Cover eines Spiels oder der dazugehörige Text)

jugendgefährdend oder entwicklungsbeeinträchtigend sind. Telemedien gelten als

allgemein zugänglich, wenn sie von einem unbestimmten Personenkreis abgerufen

werden können.

ANTWORT: Nein

-17-

FRAGE: Werden im Online-Auftritt, etwa im Online-Shop, auf Verkaufsplattformen oder

auf Social-Media-Kanälen, audiovisuelle Medien eingebunden?

HILFSTEXT:

Audiovisuelle Medien sind Inhalte, die gleichzeitig Ton- und Bildinformationen

bereitstellen (z. B. Produktvideos).

Die Pflicht zur erweiterten Impressumspflicht gilt für alle, die audiovisuelle

Mediendienste auf Abruf anbieten, einschließlich Influencer*innen, Unternehmen mit

Web-TV-Angeboten sowie kommerziellen Kanälen auf Plattformen wie YouTube oder

Facebook, sofern entsprechende Inhalte bereitgestellt werden.

Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay, auf

denen häufig Produktvideos eingebunden werden.

Sofern audiovisuelle Medien bereitgestellt werden, muss das Impressum das Sitzland

des Anbieters sowie Angaben zur zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörde

enthalten.

ANTWORT: Nein

-18-

FRAGE: Werden urheberrechtlich geschützte Bilder (z. B. Stockfotos) verwendet, für

die ein Hinweis (Bildnachweis) erforderlich ist?

HILFSTEXT:

Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur gemäß den von den

Urheber*innen oder Rechteinhaber*innen festgelegten Bedingungen verwendet

werden. Rechte und Pflichten, insbesondere Hinweispflichten zu Urheberrechten und

Quellverweisen, ergeben sich aus dem jeweiligen Lizenzvertrag oder den

Nutzungsbedingungen. Wir empfehlen, diese Dokumente sorgfältig zu prüfen, um

festzustellen, welche Nutzungen von der Lizenz abgedeckt sind (z. B. ob eine Online-

Nutzung zulässig ist) und ob Hinweise zu Bildrechten erforderlich sind sowie wo und

wie diese anzugeben sind.

Wichtig: Bilder dürfen niemals ohne entsprechende Rechte von anderen Websites

kopiert werden. Auch bei Bildportalen mit kostenlosen Nutzungserlaubnissen müssen

die jeweiligen Lizenzvereinbarungen und Nutzungseinschränkungen zwingend

eingehalten werden. Die unrechtmäßige Verwendung fremder Bilder im Internet kann

zu kostenintensiven Abmahnungen führen. Weitergehende Informationen zum Thema

sind hier verfügbar.

ANTWORT: Nein

-19-