AGB für Ihren Online-Shop (kostenlos)
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Deutschland
Protokoll
2026-09-16 08:36:09
FRAGE: Bitte geben Sie den Namen Ihres Unternehmens an.
HILFSTEXT:
Bitte geben Sie hier den genauen Namen Ihres Unternehmens (inkl. Rechtsformzusatz)
ein. Einzelunternehmer müssen an dieser Stelle den vollständigen Vor- und Zunamen
nennen.
Achtung: Eine falsche Unternehmensbezeichnung ist wettbewerbswidrig. Wenn Sie
zusätzlich noch eine Fantasiebezeichnung angeben möchten, trennen Sie diese bitte
eindeutig von der Unternehmensbezeichnung ab. Beispiel: "Armin Gips e.K., Armins
Sanitätshaus"
ANTWORT: RSH Media Services
-1-
FRAGE: Wie kommt in Ihrem Online-Shop der Vertrag zustande?
HILFSTEXT:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Kunden über die technischen Schritte zu
informieren, die zum Vertragsschluss führen. Ein Vertrag kommt durch Angebot und
Annahme zustande. Für die Ausgestaltung im Rahmen der AGB stehen Ihnen zwei
Alternativen zu Verfügung:
1. Sie erklären die Warenpräsentation im Online-Shop für ein verbindliches Angebot,
das der Kunde durch seine Bestellung annimmt.
2. Sie erklären die Warenpräsentation im Online-Shop für unverbindlich. Der Kunde
gibt durch seine Bestellung ein verbindliches Angebot ab, das Sie per E-Mail, durch
Lieferung der Ware oder Aufforderung zur Zahlung annehmen.
Weitere Hinweise finden Sie bei den jeweiligen Vertragsschlussalternativen.
ANTWORT: Durch Annahmeerklärung durch den Händler per E-Mail oder Aufforderung
zur Zahlung. Welche Art der Angebotsannahme vorliegt, hängt davon ab, welches
Ereignis als erstes eintritt.
-2-
FRAGE: Speichern Sie den Vertragstext (AGB und Bestelldaten) in Ihrem System?
HILFSTEXT:
Die Information, ob Sie auch nach Vertragsschluss noch den Vertragstext speichern
und zugänglich machen ist gesetzlich vorgeschrieben. Unter Vertragstext versteht
man sowohl die konkreten Daten der Bestellung (z.B. Käufername, Produkt, Preis etc.)
als auch die AGB. Eine Verpflichtung, diese nach Vertragsschluss zu speichern und
zugänglich zu machen, gibt es zwar nicht, die Information darüber ist aber
erforderlich.
Wichtig: In aller Regel wir der Vertragstext von Ihnen auch gespeichert. Eine
Speicherung des Vertragsschlusses findet nur dann nicht statt, wenn Sie die AGB dem
Kunden lediglich in Papierform zur Verfügung stellen. Sobald die AGB per E-Mail
versendet oder online vorgehalten werden, wird der Vertragstext auch gespeichert.
ANTWORT: Ja
-3-
FRAGE: Kann der Kunde den Vertragstext im Kundenkontobereich abrufen?
HILFSTEXT:
Bitte beantworten Sie die Frage nur mit "Ja", wenn der vollständige Vertragstext
im Nachhinein abrufbar ist. Einige Shop-Systeme ermöglichen registrierten Kunden
zwar, den Bestellstatus online in einem LogIn-Bereich nachzuvollziehen. Hier sind aber
häufig nur Teile des Vertragstextes verfügbar (z.B. bestellte Ware und
voraussichtliches Lieferdatum). Außerdem werden häufig auch nicht die AGB zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachgehalten, sondern nur die tagesaktuelle
Fassung. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht verpflichtet sind, ältere Versionen der
Vertragsbestimmungen nachträglich online verfügbar zu halten; allerdings müssen Sie
über die die nachträgliche Verfügbarkeit/Nichtverfügbarkeit informieren.
Sollte der vollständige Text nicht oder nur teilweise abrufbar sein, beantworten Sie die
Frage bitte mit "Nein".
ANTWORT: Nein
-4-
FRAGE : Welche Sprachen stehen in Ihrem Shop für den Vertragsschluss zur
Verfügung?
HILFSTEXT:
ANTWORTEN:
Deutsch
-5-
FRAGE: Amazon Pay
ANTWORT: Ja
-6-
FRAGE: Apple Pay
ANTWORT: Ja
-7-
FRAGE: Bezahlung bei Abholung
ANTWORT: Nein
-8-
FRAGE: Google Pay
ANTWORT: Ja
-9-
FRAGE: Klarna / Sofort
ANTWORT: Ja
-10-
FRAGE: Kreditkarte über Klarna
ANTWORT: Nein
-11-
FRAGE: Lastschrift über Klarna
HILFSTEXT:
Für die Zahlungsart muss ein SEPA-Lastschriftmandat wirksam generiert werden. Bei
Klarna PayNow Lastschrift erteilt der Kunde mit Bestätigung der Zahlungsanweisung
Klarna ein SEPA-Mandat. Über das Datum der Kontobelastung wird er von Klarna
gesondert in einer Vorabankündigung (sog. Prenotification) informiert.
ANTWORT: Nein
-12-
FRAGE: Ratenkauf über Klarna
ANTWORT: Nein
-13-
FRAGE: Rechnung über Klarna
ANTWORT: Nein
-14-
FRAGE: Sofort/Sofortüberweisung über Klarna
ANTWORT: Nein
-15-
FRAGE: Kreditkarte
ANTWORT: Ja
-16-
FRAGE: Wann wird die Kreditkarte des Kunden belastet?
ANTWORT: Bei Abschluss der Bestellung
-17-
FRAGE: SEPA Lastschriftverfahren
ANTWORT: Nein
-18-
FRAGE: Nachnahme
ANTWORT: Nein
-19-
FRAGE: PayPal
HILFSTEXT:
Sofern Sie die Zahlart "PayPal" über PayPal Plus oder PayPal Checkout auf ihrer
Webseite einbinden, wählen Sie die Zahlungsart "PayPal" bitte nur unter der Option
"PayPal Plus/ PayPal Checkout" aus.
Eine Doppelauswahl führt zu einer textlichen Wiederholung im Ergebnistext.
ANTWORT: Ja
-20-
FRAGE: Wann wird die Zahlungstransaktion von PayPal durchgeführt?
ANTWORT: Bei Abschluss der Bestellung
-21-
FRAGE: PayPal Express
HILFSTEXT:
Sofern Sie die Zahlart "PayPal Express" über PayPal Plus oder PayPal Checkout auf
ihrer Webseite einbinden, wählen Sie die Zahlungsart "PayPal" bitte nur unter der
Option "PayPal Plus/ PayPal Checkout" aus.
Eine Doppelauswahl führt zu einer textlichen Wiederholung im Ergebnistext.
ANTWORT: Nein
-22-
FRAGE: PayPal Plus/PayPal Checkout
HILFSTEXT:
Sofern Sie den „PayPal Checkout“ benutzen, wählen Sie bitte ebenfalls die anderen
Zahlungsanbieter aus, die über PayPal Checkout eingebunden werden. „PayPal
Checkout“ erscheint nicht gesondert in den hier generierten AGB, da hierzu in den
AGB auch keine Verpflichtung besteht.
ANTWORT: Ja
-23-
FRAGE: PayPal
ANTWORT: Nein
-24-
FRAGE: PayPal Express
ANTWORT: Nein
-25-
FRAGE: Kreditkarte über Paypal
ANTWORT: Nein
-26-
FRAGE: Lastschrift über PayPal
HILFSTEXT:
Für die Zahlungsart muss ein SEPA-Lastschriftmandat wirksam generiert werden. Bei
PayPal Lastschrift erteilt der Kunde mit Bestätigung der Zahlungsanweisung PayPal
ein SEPA-Mandat. Über das Datum der Kontobelastung wird er von PayPal gesondert in
einer Vorabankündigung (sog. Prenotification) informiert.
ANTWORT: Nein
-27-
FRAGE: Rechnung über PayPal
ANTWORT: Nein
-28-
FRAGE: Rechnungskauf über PayPal (unter Einschaltung von Ratepay)
HILFSTEXT:
Bitte wählen Sie diese Option, wenn Ihre Kundschaft die Rechnungen gegenüber
Ratepay begleichen muss. Rechnungskauf über PayPal unter Einschaltung von
Ratepay ist insbesondere Teil des
PayPal Checkouts
. Ob der Rechnungskauf über
PayPal in Ihrem Shop ebenfalls unter Einschaltung von Ratepay funktioniert, erfragen
Sie im Zweifel bitte direkt bei PayPal.
Bitte geben Sie im Datenschutz-Modul ebenfalls an, dass Sie den PayPal
Rechnungskauf unter Einschaltung von Ratepay verwenden.
ANTWORT: Nein
-29-
FRAGE: Paysafecard
ANTWORT: Ja
-30-
FRAGE: Ratenkauf
HILFSTEXT:
Sie können diese Option wählen, wenn Sie eine Ratenzahlung in Kooperation mit
einem Drittanbieter (z.B. mit einem Kreditinstitut) so anbieten, dass Ihr
Kooperationspartner die Ratenzahlung im eigenen Namen anbietet und Sie nur als
Vermittler auftreten. Bitte nutzen Sie die Option nicht, wenn Sie Ratenzahlung
powered by PayPal anbieten, denn bei dieser Zahlungsart bieten Sie den Ratenkauf
im eigenen Namen an. Wenn Sie einen Ratenkauf über Klarna anbieten, wählen Sie
bitte diese Zahlartoption direkt aus.
Je nach Ausgestaltung des angebotenen Ratenkaufs können für Sie die
Informationspflichten für Werbung für Verbraucherdarlehen nach § 6a PAngV sowie
spezielle Informationspflichten für Kreditvermittler gelten. Diese Informationen sind
dem Verbraucher nicht in den AGB, sondern im Rahmen des Bestellprozesses zu
Verfügung zu stellen. Bitten wenden Sie sich an Ihren Kooperationspartner, um diese
Frage zu klären. Die Nutzung dieser Option ist unzulässig, wenn Sie den Ratenkauf im
eigenen Namen anbieten.
Wichtig:
Bitte führen Sie auch eine Ergänzung der Widerrufsbelehrung (Erweiterung für
finanzierte Geschäfte) und ggf. der Datenschutzerklärung (Datenweitergabe
bei Forderungsabtretung) durch.
Bitte stellen Sie sicher, dass die AGB der Unternehmen, die den
Ratenkauf anbieten im Bestellprozess verlinkt sind. Nur so können diese
rechtswirksam in den Vertrag einbezogen werden.
ANTWORT: Ja
-31-
FRAGE: Rechnung
ANTWORT: Nein
-32-
FRAGE: Skrill
ANTWORT: Ja
-33-
FRAGE: Vorkasse (Versand erst nach Überweisung des Kunden)
ANTWORT: Ja
-34-
FRAGE: Anderer Zahlungsdienstanbieter
ANTWORT: Nein
-35-
FRAGE: Erheben Sie Mehrwertsteuer?
ANTWORT: Ja
-36-
FRAGE: Möchten Sie in Ihren AGB auf das Liefergebiet hinweisen?
HILFSTEXT:
Ein solcher Hinweis in den AGB ist nicht zwingend erforderlich.
Nach § 312 j Abs. 1 BGB muss der Unternehmer spätestens bei Beginn des
Bestellvorgangs klar und deutlich angeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen. Wir
empfehlen daher, bereits auf der dem Warenkorb vorgelagerten Seite klar und
deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen. Die erstmalige Angabe im
Warenkorb oder allein in den AGB kann eine verspätete Informationserfüllung
darstellen.
ANTWORT: Nein
-37-
FRAGE: Möchten Sie in Ihren AGB nähere Hinweise zu gegebenenfalls anfallenden
Versandkosten bzw. Bedingungen für die Versandkostenfreiheit aufnehmen?
HILFSTEXT:
Ein solcher Hinweis in den AGB ist nicht zwingend erforderlich.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Versandkosten
spätestens im Warenkorb gesondert ausgewiesen werden.
Der (zusätzliche) Hinweis in den AGB ist weder erforderlich noch ausreichend. Der
Hinwies muss stets räumlich eindeutig dem Preis zugeordnet sein.
ANTWORT: Ja
-38-
FRAGE: Verlangen Sie Versandkosten für den Standardversand?
HILFSTEXT:
Das Gesetz verlangt die Angaben zu den Versandkosten . In den AGB wird nur darauf
verwiesen, dass der Kunde in Ihrem Shop bei den Angeboten weitere Informationen zu
ggf. anfallenden Versandkosten erhält. Sie dürfen Versandkosten nur verlangen,
soweit Sie den Kunden entsprechend informiert haben. Die Angaben zu den
Versandkosten müssen bei den Angeboten erfolgen bzw. dort über Verlinkung deutlich
erkennbar erreichbar sein.
ANTWORT: Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen
-39-
FRAGE: Was ist für die Erhebung von Versandkosten maßgeblich?
ANTWORT: Bestellwert
-40-
FRAGE: Ab welchem Bestellwert erfolgt die Lieferung versandkostenfrei?
HILFSTEXT:
Bitte nennen Sie den maßgeblichen Bestellwert inkl. gegebenenfalls anfallender
Umsatzsteuer.
ANTWORT: 50
-41-
FRAGE: Bieten Sie Express-Versand an und erheben Sie hierfür einen Zuschlag?
ANTWORT: Nein
-42-
FRAGE: Bieten Sie Lieferung per Spedition an?
ANTWORT: Nein
-43-
FRAGE: Liefern Sie auch an Packstationen?
ANTWORT: Ja
-44-
FRAGE: Kann der Kunde die Ware bei Ihnen abholen (Click & Collect)?
ANTWORT: Nein
-45-
FRAGE: Möchten Sie einen Eigentumsvorbehalt in die AGB aufnehmen?
HILFSTEXT:
Mit Erhalt der Ware erwirbt der Kunde in der Regel Eigentum an der gelieferten Sache.
Wenn Sie die Ware vor Erhalt des Kaufpreises versenden, kann es daher sinnvoll sein,
sich das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
vorzubehalten (sog. Eigentumsvorbehalt). Durch den Eigentumsvorbehalt verbessern
Sie Ihre Position insbesondere für die Fälle der Insolvenz des Kunden und der
Zwangsvollstreckung in sein Vermögen, da Ihnen als Eigentümer der Sache
besonderer Schutz zukommt.
ANTWORT: Nein
-46-
FRAGE: Möchten Sie den Kunden unverbindlich zur Mithilfe bei Transportschäden
bitten?
HILFSTEXT:
Der Händler trägt im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern grundsätzlich das Risiko
des Transportes. Allerdings kann man den Verbraucher unverbindlich zur Mithilfe bei
Transportschäden bitten, sodass der Händler Regressansprüche gegen den Spediteur
geltend machen kann. Verweigert der Verbraucher aber seine Mitwirkung, hat dies
keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
ANTWORT: Nein
-47-
FRAGE: Möchten Sie die Gewährleistung beschränken?
HILFSTEXT:
Als Verkäufer haften Sie für Mängel an der gelieferten Sache und zwar grundsätzlich
unerheblich davon, ob Sie die Mängel zu vertreten haben (z.B. Verschlechterung des
Warenzustandes durch unsachgemäße Zwischenlagerung) oder nicht (z.B.
Konstruktionsfehler der Sache). Durch die Einschränkung der Gewährleistungsrechte
Ihrer Kunden können Sie Ihre Position im Fall eines Mangels verbessern.
Wir empfehlen Ihnen die rechtlich zulässigen Gewährleistungsbeschränkungen
möglichst auszunutzen (soweit dies auch technisch möglich ist), da Sie dadurch Ihre
Gewährleistungspflichten entsprechend gering halten können.
Wichtig:
Seit 2022 ist eine Gewährleistungsbeschränkung auf ein Jahr beim
Gebrauchtwarenkauf ggü. Verbrauchern nur dann noch zulässig, soweit die
zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden (vgl. Sie bitte hierzu die Folgefragen und
Praxishinweise).
Soweit Sie keine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung diesbezüglich treffen,
wird ggü. Verbrauchern lediglich auf die Geltung des gesetzlichen
Mängelhaftungsrecht verwiesen.
ANTWORT: Nein
-48-
FRAGE: Soll für Verbraucher*innen ein Link zur harmonisierten Mitteilung (sog.
„Gewährleistungslabel“) in die AGB aufgenommen werden?
HILFSTEXT:
Mit Wirkung zum 27.09.2026 sind Verbraucher*innen in der EU mithilfe der
harmonisierten Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU)
2025/1960 (sog. Gewährleistungslabel) über ihre Gewährleistungsrechte zu
informieren. Die Verlinkung der entsprechenden Seite kann Verbraucher*innen das
Auffinden des Labels beim Lesen der AGB erleichtern. Die Aufnahme des Links in
den AGB ist optional.
Wichtig: Das Vorhalten einer harmonisierten Mitteilung (sog.
Gewährleistungslabel) im Online-Shop für EU-Verbraucher*innen ist jedoch
verpflichtend. Das Vorhalten muss nach dem Gesetz „in hervorgehobener
Weise“ erfolgen.
Weitere Informationen können im Whitepaper „Garantie- und
Gewährleistungslabels“ im
Legal Account
eingesehen werden.
ANTWORT: Nein
-49-
FRAGE: Möchten Sie Ihre Haftung beschränken?
HILFSTEXT:
Nach dem Gesetz haften Sie grundsätzlich für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit.
Beschränkungen dieser Haftungen sind nur sehr begrenzt möglich. Wählen Sie "Ja",
enthalten Ihre AGB eine solche zulässige Klausel zur Haftungsbeschränkung. Aufgrund
der hohen gesetzlichen Haftungsmaßstäbe empfehlen wir, eine
Haftungseinschränkung in den AGB zu vereinbaren.
ANTWORT: Nein
-50-
FRAGE: Bieten Sie Waren an, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt und die
daher nur an Personen ausgeliefert werden dürfen, die das erforderliche Mindestalter
erreicht haben?
HILFSTEXT:
Bitte wählen Sie ein Altersverifikationsverfahren, das sowohl eine „Face-to-Face“-
Alterskontrolle als auch die persönliche Übergabe an den Besteller gewährleistet (z.B.
„PostIdent“ oder „Schufa IdentiätsCheck Jugendschutz“ jeweils in Verbindung mit
„Einschreiben eigenhändig“). Bitte versehen Sie Artikel, deren Verkauf
Altersbeschränkungen unterliegt, mit einem entsprechenden Hinweis und im Falle von
Trägermedien gut sichtbar mit der jeweiligen Altersfreigabe der FSK/USK.
ANTWORT: Nein
-51-
FRAGE: Unterhalten Sie einen Kundendienst bzw. Kundendienstleistungen?
ANTWORT: Ja
-52-
FRAGE: Nennen Sie hier die Bedingungen Ihres Kundendienstes:
HILFSTEXT:
Wenn Sie einen Kundendienst unterhalten bzw. Kundendienstleistungen anbieten, sind
Angaben zu den Bedingungen verpflichtend (z.B. Kontaktweg, Zeiten der
Erreichbarkeit, Nachweispflichten etc.). Wird eine Telefonnummer genannt, darf dies
keine kostenpflichtige Mehrwertnummer sein (möglich z.B. bei 0180, 0900 und 01379
Nummern). Beispiel: „Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen
und Beanstandungen werktags von [9:00 Uhr] bis [18:00 Uhr] unter der
Telefonnummer [0221-12345] sowie per E-Mail unter [name @ domain.de]." Beispiel
englisch:“Our customer service is available for queries, complaints and claims on
working days from [9 a.m.] to [6 p.m.] via phone at [+49(0)221-12345] as well as via
email at [name@domain.de].”
ANTWORT: Unser Kundendienst steht Ihnen bei Fragen zu Ihrer Bestellung und
unseren Produkten per E-Mail unter [support@jouwdomein.de] zur Verfügung. Wir
bearbeiten Ihre Anfragen in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden an Werktagen
(Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen).
-53-
FRAGE: Setzen Sie in Ihrem Shop das Trusted Shops Trustbadge ein?
HILFSTEXT:
Das Trusted Shops Trustbadge ist die Technologie, um Ihren Kunden alle Services an
einem Ort zu bieten. Es ist immer im Blickfeld Ihrer Besucher und zeigt Ihr Gütesiegel,
Ihre Note und Ihre Bewertungssterne an. Über diese Technologie bieten Sie zudem die
Trusted Shops Garantie an und sammeln automatisch Bewertungen. Weitere
Informationen finden Sie
hier
.
Wichtig: Bitte beantworten Sie die Frage nur mit "Ja", wenn Sie im Zielmarkt, wofür
diese Datenschutzerklärung erstellt wird, auch tatsächlich das Trustbadge einsetzen.
ANTWORT: Nein
-54-
FRAGE: Haben Sie sich einem Verhaltenskodex unterworfen?
HILFSTEXT:
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Sie den Kunden darüber informieren, wenn
Sie sich einem bestimmten Verhaltenskodex freiwillig unterworfen haben. Zudem
müssen Sie per Link die Fundstelle für den Verhaltenskodex angeben.
Fast immer dann, wenn Sie ein Siegel oder sonstiges Zertifizierungszeichen führen,
finden sich dazu auch Kriterien. Wurde Ihr Online-Shop von Trusted Shops
zertifiziert und trägt das Trusted Shops Gütesiegel? Dann verlinken Sie bitte auf
die
Trusted Shops Qualitätskriterien.
Kodex: Trusted Shops Qualitätskriterien
Link: https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf
Bitte beachten Sie: Für eBay- und Amazon-Shops sind die Trusted Shops
Qualitätskriterien oder andere Shop-Gütesiegel nicht einschlägig.
In Betracht kommen auch bestimmte Verbandsempfehlungen. Immer dann, wenn Sie
damit werben, bestimmte Regelungen freiwillig einzu-halten, müssen Sie dazu
Angaben machen. Vergessen Sie nicht, den Link bei jedem Durchgang zu prüfen. Er
sollte immer auf die Verhaltensbestimmungen führen.
ANTWORT: Nein
-55-
FRAGE: Sind Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet?
HILFSTEXT:
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nur für spezielle Bereiche (z.B.
Energie versorgung). Denkbar sind weiterhin Verpflichtungen aufgrund einer Verbands
mitgliedschaft o. ä. Sie können sich aber auch freiwillig einer akkreditierten
Verbraucherschlichtungsstelle anschließen. Eine Pflicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
besteht im Übrigen nicht.
Nach der Verordnung zur Online-Streitbeilegung benötigen Online-Händler einen
Verweis auf die EU-Plattform zur Lösung von Verbraucher streitigkeiten. Wenn Sie zur
Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind, wird die
Nennung der Plattform um einen Hinweis auf die Möglichkeit der Nutzung durch den
Verbraucher erweitert.
Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen Online-Händler im Impressum
und in den AGB angeben, ob Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelleverpflichtet sind. Diese Information ist dem
Verbraucher zusätzlich nach Entstehen der Streitigkeit in Textform (z.B. per E-Mail) zu
bestätigen. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Wider sprüche zwischen Ihren Angaben
im Impressum und in den AGB entstehen.
ANTWORT: Nein
-56-
FRAGE: Sind Sie bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen?
ANTWORT: Nein
-57-

