Datenschutzerklärung für Ihren
Online-Shop (kostenlos) in
Deutschland
Protokoll
2026-09-16 09:30:48
FRAGE: Bitte geben Sie die Kontaktdaten des / der Verantwortlichen für die
Datenverarbeitung an.
ANTWORTEN:
FRAGE: Name
ANTWORT: Rutger Hilbrandie + Sijmen Hilbrandie
FRAGE: Straße und Hausnummer
ANTWORT: Johann Keplerstraat 25
FRAGE: PLZ und Ort
ANTWORT: Amsterda
FRAGE: E-Mail-Adresse
ANTWORT: Contact@BaseCollagen.com
Beschreibung: Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist das Unternehmen
selbst. Bei Einzelunternehmen ist dies die natürliche Person.
-1-
FRAGE: Hat Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt?
HILFSTEXT:
Weitere Informationen, in welchen Fällen ein*e Datenschutzbeauftragte*r bestellt
werden muss, finden sich in unserem Beitrag
Wann brauche ich einen
Datenschutzbeauftragten im DACH-Raum?
ANTWORT: Nein
-2-
FRAGE: Auf welchem Weg sollen Kunden Anfragen zum Datenschutz stellen?
ANTWORT: Über die Kontaktdaten im Impressum
-3-
FRAGE: Setzen Sie auf Ihrer Webseite ein Live-Chat-Tool von einem Drittanbieter zur
direkten Kommunikation mit Kunden ein?
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
ANTWORT: Nein
-4-
FRAGE: Setzen Sie Terminbuchungs-/Reservierungslösungen in Ihrem Online-Shop ein?
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
Der jeweils generierte Text darf nur verwendet werden, sofern die folgenden
Anforderungen erfüllt wurden:
- Freitextfelder können insbesondere in Verbindung mit Sportkursen oder ähnlichen
Angeboten dazu führen, dass Ihre Kundschaft sensible Daten (z.B.
gesundheitsbezogene Angaben wie Krankheiten) mitteilen möchte. Solche Daten
bedürfen aber besonderen Schutzkonzepten. Insoweit empfiehlt es sich in der
unmittelbaren Nähe des Freitextfeldes folgenden Text aufzunehmen: „Angaben in
Freitextfeldern sind freiwillig und müssen für den Versand der Terminbuchung nicht
zwingend ausgefüllt werden. Wir bitten auf die Angabe von sensiblen Daten (z.B.
gesundheitsbezogene Angaben wie Krankheiten) im Rahmen solcher Freitextfelder zu
verzichten.“ Dieser Hinweis findet sich auch nochmals im hiermit erzeugten
Ergebnistext der Datenschutzerklärung. Die alleinige Nennung in der
Datenschutzerklärung ist jedoch nicht ausreichend, da der dortige Hinweis Ihrer
Kundschaft bei Befüllen der Textfelder nicht präsent ist.
- Eine etwaige Synchronisierung der über die Terminbuchungslösung erhobenen
Daten mit anderen externen Kalenderfunktionen, deren Anbietern in Drittländer ohne
Angemessenheitsbeschluss sitzen oder dort Server benutzen, kann zulässig sein, wenn
die einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen
hierzu finden Sie in unserem
Whitepaper
.
- Die im Rahmen der Vertragsabwicklung zu Zwecken der Terminvereinbarung
erhobenen Daten dürfen nicht (insbesondere nicht nachträglich) zu anderen
Zwecken verarbeitet werden.
ANTWORT: Nein
-5-
FRAGE: Können Kunden in Ihrem Shop als Gast bestellen oder (auch) ein Kundenkonto
eröffnen?
ANTWORT: Kundenkonto und Gastbestellung (empfohlen)
-6-
FRAGE: Auf welchen Servern werden die Nutzerdaten Ihrer Webseite gespeichert und
verarbeitet?
ANTWORT: Nur oder zusätzlich bei externen Dienstleistern
-7-
FRAGE : Welche Hosting-Dienstleister setzen Sie ein?
HILFSTEXT:
ANTWORTEN:
Andere
-8-
FRAGE : In welchen Ländern haben die Hosting-Dienstleister ihren Sitz und/oder
stehen ihre Server?
ANTWORTEN:
Deutschland
USA
-9-
FRAGE: Liegt eine Selbstzertifizierung Ihres USA-Anbieters nach dem EU-US Data
Privacy Framework vor?
HILFSTEXT:
Der Angemessenheitsbeschluss für die USA gilt nur soweit sich der Anbieter
selbstzertifiziert hat. Um herauszufinden, ob der jeweilige Anbieter eine aktive
Selbstzertifizierung besitzt, stellt die US-Regierung
hier
einen Suchmechanismus
bereit.
Beantworten Sie die Frage bitte nur mit „Ja“, soweit eine Selbstzertifizierung vorliegt
und diese aktiv ist. Bitte vergewissern sie sich, dass Sie diese Informationen aktuell
halten.
ANTWORT: Nein
-10-
FRAGE : Worauf stützt sich die Zusammenarbeit mit Ihrem Hostinganbieter in den
USA?
HILFSTEXT:
ANTWORTEN:
Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission
-11-
FRAGE: Setzen Sie ein Content Delivery Network ein?
HILFSTEXT:
Wenn Sie neben einem Hostprovider auch einen Content Delivery Network („CDN“)
einsetzen, werden bestimmte Inhalte über regional verteilte Server der CDN-Anbieter
(z.B. Cloudflare, Microsoft Azure) an den Webseitenbesucher ausgeliefert. Durch den
Einsatz eines Content Delivery Network können Seiteninhalte (z.B. Bilder, Videos etc.)
schneller für den Nutzer zur Verfügung gestellt werden, die Ladezeit des Online-Shops
verkürzen und somit die Seitenperformance verbessern.
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
Bei der Nutzung dieses Dienstes können Daten in Länder ohne
Angemessenheitsbeschluss übermittelt werden.
Art. 46 Abs. 1 DSGVO setzt hierfür eine geeignete Garantie wie die sog.
Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission ("SDK") voraus. Bitte
verwenden Sie den generierten Text nur, wenn die SDK in Ihrem Vertrag mit dem
Anbieter einbezogen sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Restrisiko
auch dann nicht ausgeschlossen werden kann, da die SDK von der
Rechtsprechung und ausländischen Datenschutzbehörden in bestimmten Fällen als
unzureichend erachtet wurden. Ggf. müssen weitere erforderliche Schutzmaßnahmen
ergriffen werden. Weitere Informationen finden Sie im FAQ „Übermittlung von
personenbezogenen Daten in Drittländer“ in Ihrem
Legal Account
.
ANTWORT: Nein
-12-
FRAGE: Werden Produkte aus Ihrem Angebot im Wege des sogenannten
"Dropshipping" geliefert?
ANTWORT: Ja
-13-
FRAGE : In welchen Ländern haben die Dropshipping-Dienstleister ihren Sitz und/oder
stehen ihre Server?
ANTWORTEN:
Deutschland
-14-
FRAGE: Geben Sie personenbezogene Daten an Versanddienstleister weiter, damit
diese vor Zustellung zum Zwecke der Versandankündigung Kontakt mit dem Käufer
aufnehmen können?
HILFSTEXT:
Die Weitergabe postalischer Adressen an den Versanddienstleister ist regelmäßig zur
Erfüllung des Vertrags erforderlich. Wenn Sie nur die postalische Adresse des Kunden
an den Versanddienstleister weitergeben, beantworten Sie diese Frage mit Nein. Für
Telefonnummern und E-Mail-Adressen gilt dies jedoch nicht (Ausnahme:
Telefonnummern bei Speditionslieferungen).
Voraussetzungen für die Weitergabe:
1. Einholung einer wirksamen Einwilligung z.B. im Bestellprozess. Beispiel für
Einwilligungstext:
„Hiermit willige ich in die Weitergabe meiner [Nennung der Daten] an [Nennung +
Anschrift des Versanddienstleisters] zum Zwecke der [elektronischen]
Lieferungsankündigung bzw. -abstimmung meiner bestellten Ware ein. Meine
Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wie folgt widerrufen:
[Widerrufsmöglichkeit einsetzen]. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer
Datenschutzerklärung.”
2. Nennung der Versanddienstleister mit Anschrift in der Datenschutzerklärung
Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie mehrere Versanddienstleister, geben Sie einfach im
Ergebnistext Name und Anschrift des Dienstleisters zusätzlich an.
ANTWORT: Ja
-15-
FRAGE : Bitte geben Sie an, ob Sie E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer an einen
Versanddienstleister weitergeben.
ANTWORTEN:
E-Mail-Adresse
-16-
FRAGE: Setzen Sie ein externes Warenwirtschaftssystem ein (z.B. Afterbuy,
Plentymarkets o.ä.)?
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
ANTWORT: Nein
-17-
FRAGE: Setzen Sie den SCHUFA IdentitätsCheck zum Zwecke der Altersverifikation
ein?
HILFSTEXT:
Dieses Verfahren wird eingesetzt, um sicherzustellen, dass der Besteller das
erforderliche Mindestalter erreicht hat. Die Prüfung ist bei Waren erforderlich, deren
Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt und die daher nur an Personen ausgeliefert
werden dürfen, die das erforderliche Mindestalter erreicht haben (z.B. alkoholische
Getränke, Tabakwaren, E-Zigaretten, Trägermedien gemäß FSK-/USK Kennzeichnung,
Waffen, Feuerwerk). Bitte geben Sie auch in den AGB an, dass Sie
Altersverifikationsverfahren einsetzen.
ANTWORT: Nein
-18-
FRAGE: Geben Sie Daten an Inkassodienstleister zum Zwecke der Durchsetzung von
Zahlungsaufforderungen weiter?
ANTWORT: Nein
-19-
FRAGE: Holen Sie von Auskunfteien Bonitätsauskünfte von Ihren Kunden ein?
HILFSTEXT:
Bonitätsprüfungen sind auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden möglich,
wenn Sie als Shopbetreiber mit Ihrer Lieferung oder Leistung in Vorleistung treten,
also z.B. beim Versand auf offene Rechnung. Treten Sie nicht in Vorleistung (z.B. bei
Vorkasse-Zahlungen), müssen Sie von Ihren Kunden eine ausdrückliche Einwilligung
für eine Bonitätsprüfung einholen, wenn Sie diese durchführen möchten.
ANTWORT: Nein
-20-
FRAGE: Setzen Sie Zahlungsarten ein, die eine Bonitätsprüfung verlangen?
HILFSTEXT:
Bei Nutzung von Sofort (betrieben durch die Sofort GmbH) beantworten Sie die
Frage bitte mit Nein.
ANTWORT: Nein
-21-
FRAGE: Führen Sie Werbemaßnahmen via E-Mail, Post und/oder Telefon durch?
ANTWORT: Ja
-22-
FRAGE : Über welchen dieser Kanäle führen Sie Werbemaßnahmen durch?
ANTWORTEN:
-23-
FRAGE : Welche Wege der E-Mail-Werbung nutzen Sie?
ANTWORTEN:
E-Mail-Newsletter an Empfänger, die sich dafür angemeldet haben (empfohlen)
Bewertungsbitten an Kunden, die sich nach ihrer Bestellung dafür angemeldet
haben
-24-
FRAGE: Setzen Sie in Ihren Newslettern Technologien ein (z.B. Webbeacons, Tracking-
Pixel, o.Ä.) , um das Nutzungsverhalten (Auswertung von Öffnungsraten, Klickraten,
etc.) der Newsletter-Empfänger zu tracken?
HILFSTEXT:
Bitte beachten Sie, dass die beiden Ja-Optionen nur eingesetzt werden können, sofern
Sie eine transparente Einwilligung für den Newsletterversand einholen. Beachten Sie
dabei auch, dass nur erforderliche Daten zur Auswertung Ihrer Newsletter-Kampagnen
erhoben werden dürfen. Hierbei müssen Sie darauf achten, ob Sie pseudonyme
Statistiken zur Auswertung Ihrer Newsletter erstellen oder individuelle Profilbildungen
Ihrer Newsletter-Empfänger vornehmen.
Eine Pseudonymisierung erfordert, dass
- die spezifisch betroffene Person nicht ohne die Hinzuziehung zusätzlicher
Informationen identifizierbar ist (Entkoppelung des Personenbezugs),
- die zusätzlichen Informationen gesondert (technisch/räumlich) aufbewahrt werden
und
- technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen wurden, die die
Nichtzusammenführung der pseudonymisierten Daten und der zusätzlichen
Informationen gewährleisten.
Passen Sie die Einstellungen entsprechend in Ihrem Einwilligungstext an, um eine
transparente Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Sie finden
jeweils einen Mustervorschlag für den Einwilligungstext in den Praxishinweisen der
nachfolgenden Auswahlmöglichkeiten.
ANTWORT: Nein
-25-
FRAGE: Wie werden die E-Mail-Newsletter versendet?
ANTWORT: Nur oder zusätzlich über externe Dienstleister
-26-
FRAGE : Welche E-Mail-Marketing-Anbieter setzen Sie ein?
HILFSTEXT:
ANTWORTEN:
Anderer
-27-
FRAGE : In welchen Ländern haben Ihre E-Mail-Marketing-Anbieter ihren Sitz?
ANTWORTEN:
USA
-28-
FRAGE: Liegt eine Selbstzertifizierung Ihres USA-Anbieters nach dem EU-US Data
Privacy Framework vor?
HILFSTEXT:
Der Angemessenheitsbeschluss für die USA gilt nur soweit sich der Anbieter
selbstzertifiziert hat. Um herauszufinden, ob der jeweilige Anbieter eine aktive
Selbstzertifizierung besitzt, stellt die US-Regierung
hier
einen Suchmechanismus
bereit.
Beantworten Sie die Frage bitte nur mit „Ja“, soweit eine Selbstzertifizierung vorliegt
und diese aktiv ist. Bitte vergewissern sie sich, dass Sie diese Informationen aktuell
halten.
ANTWORT: Ja
-29-
FRAGE: Wie werden die Bewertungsbitten versendet?
HILFSTEXT:
Die erforderliche Einwilligung kann so aussehen:
Versand nur über eigene E-Mail-Server in den Geschäftsräumen des Shops:
[ ] Ich möchte per E-Mail an die Möglichkeit zur Abgabe einer Kundenbewertung durch
[Name Shop] erinnert werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber [Name
Shop] widerrufen.
Versand durch nur oder zusätzlich durch externe Dienstleister:
[ ] Ich möchte per E-Mail an die Möglichkeit zur Abgabe einer Kundenbewertung durch
[Name des Dienstleisters und gegebenenfalls des Shops] erinnert werden. Ich bin
einverstanden, dass hierzu meine E-Mail-Adresse an [Name des Dienstleisters]
übermittelt wird. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber [Name Shop]
widerrufen.
ANTWORT: Durch andere externe Dienstleister
-30-
FRAGE : In welchen Ländern haben die Dienstleister Ihres Bewertungssystems ihren
Sitz und/oder stehen ihre Server?
ANTWORTEN:
USA
-31-
FRAGE: Liegt eine Selbstzertifizierung Ihres USA-Anbieters nach dem EU-US Data
Privacy Framework vor?
HILFSTEXT:
Der Angemessenheitsbeschluss für die USA gilt nur soweit sich der Anbieter
selbstzertifiziert hat. Um herauszufinden, ob der jeweilige Anbieter eine aktive
Selbstzertifizierung besitzt, stellt die US-Regierung
hier
einen Suchmechanismus
bereit.
Beantworten Sie die Frage bitte nur mit „Ja“, soweit eine Selbstzertifizierung vorliegt
und diese aktiv ist. Bitte vergewissern sie sich, dass Sie diese Informationen aktuell
halten.
ANTWORT: Ja
-32-
FRAGE: Verwenden Sie in Ihrem Online-Shop Technologien einschließlich Cookies, die
Informationen des Besuchers verarbeiten?
HILFSTEXT:
Cookies sind Daten, die z.B. ein Online-Shop auf dem Rechner des Besuchers
abspeichert. In aller Regel setzen die Shop-Systeme Cookies ein, um z.B. Warenkörbe
oder Spracheinstellungen zwischenzuspeichern.
ANTWORT: Ja
-33-
FRAGE: Holen Sie für die Verwendung dieser Technologien Einwilligungen ein?
ANTWORT: Ja, mit Ausnahme von zwingend notwendigen Cookies und Technologien
-34-
FRAGE: Setzen Sie eine Consent Management Platform ein?
HILFSTEXT:
Consent Management Platforms (z.B. UserCentrics) dienen der Einholung
datenschutzrechtlicher Einwilligungen, beispielsweise zum Setzen von Marketing-
Cookies. Üblicherweise ist dies ein Banner, in dem verschiedene Cookie-Einstellungen
beim Betreten der Webseite getroffen werden können.
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
ANTWORT: Ja
-35-
FRAGE: Welche Consent Management Platform setzen Sie ein?
ANTWORT: Andere Consent Manager Platform (CMP)
-36-
FRAGE: Wie sind die Cookie-Einstellungen eingebunden?
ANTWORT: Über Link im Footer
-37-
FRAGE: Bitte geben Sie die Kontaktadresse des Consent Manager Platform-Anbieters
an:
ANTWORTEN:
FRAGE: Name (inkl. Gesellschaftsform)
ANTWORT: Shopify International Limited
FRAGE: Straße und Hausnummer
ANTWORT: 2nd Floor, 1-2 Victoria Buildings, Haddington Road
FRAGE: PLZ und Ort
ANTWORT: D04 XN32 Dublin 4
FRAGE: Land
ANTWORT: Irland
-38-
FRAGE : In welchen Ländern hat der Consent Manager Platform-Anbieter seinen Sitz
und/oder stehen seine Server?
ANTWORTEN:
Irland
Kanada
USA
-39-
FRAGE: Liegt eine Selbstzertifizierung Ihres USA-Anbieters nach dem EU-US Data
Privacy Framework vor?
HILFSTEXT:
Der Angemessenheitsbeschluss für die USA gilt nur soweit sich der Anbieter
selbstzertifiziert hat. Um herauszufinden, ob der jeweilige Anbieter eine aktive
Selbstzertifizierung besitzt, stellt die US-Regierung
hier
einen Suchmechanismus
bereit.
Beantworten Sie die Frage bitte nur mit „Ja“, soweit eine Selbstzertifizierung vorliegt
und diese aktiv ist. Bitte vergewissern sie sich, dass Sie diese Informationen aktuell
halten.
ANTWORT: Nein
-40-
FRAGE : Worauf stützt sich die Zusammenarbeit mit Ihrem Consent Manager Platform-
Anbieter in den USA?
HILFSTEXT:
ANTWORTEN:
Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission
-41-
FRAGE : Welche Technologien werden zur Speicherung der Einwilligungsdaten von
Ihrer Consent Manager Platform (CMP) eingesetzt?
HILFSTEXT:
ANTWORTEN:
Cookies
-42-
FRAGE: Werden die Daten nur auf dem Endgerät gespeichert und nicht an den
Consent Manager Platform-Anbieter übermittelt?
ANTWORT: Nein
-43-
FRAGE: Holen Sie innerhalb Ihres genutzten Consent-Managers eine (ausdrückliche)
Einwilligung für Datenübermittlungen in Drittländer ein?
HILFSTEXT:
Bei dem Einsatz von Drittanbieter-Tools , wie z.B. Google und Facebook, können
personenbezogene Daten in Drittländern verarbeitet werden.
Eine ggf. stattfindende Datenübermittlung wird dabei auf eine geeignete Garantie
insbesondere in Form der EU-Standardvertragsklauseln gestützt.
Ob die vertraglich vereinbarten Klauseln ausreichend sind, ist laut Rechtsprechung
des EuGH durch den Datenexporteur (Sie als Webseitenbetreiber) und dem
Datenimporteur (Drittanbieter) im Vorfeld festzustellen. Eine damit verbundene
Überprüfung stellt sich jedoch in den meisten Fällen als sehr aufwendig heraus, da
notwendige Information seitens des Drittanbieters nicht in dem gewünschten Umfang
zur Verfügung gestellt werden (Informationen zum notwendigen Prüfumfang finden Sie
hier
).
Die Erteilung einer erweiterten Einwilligung (Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO) durch
den Webseitenbesucher über den Consent-Manager kann die
Drittlandtransferproblematik dabei entschärfen. Enthält Ihr verwendetes Einwilligungs-
Management-Tool/ Consent-Manager auf erster Ebene Angaben zu möglichen
Drittlandübermittlungen und holt dafür eine ausdrückliche Einwilligung gem. Art. 49
Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ein, können Sie dies hier angeben („Ja“). Der Informationstext
sollte die Problematik des Drittlandtransfers beschreiben (Fehlen eines
Angemessenheitsbeschlusses und geeigneter Garantien, dadurch entstehende
Risiken, Verweis auf weitere Informationen in der Datenschutzerklärung) und dafür
eine ausdrückliche Einwilligung einholen.
Beispieltext:
Neben den allgemeinen Angaben des Consent-Managers sollte ein Textbaustein dieser
Art vorhanden sein:
„Dabei kann auch eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein Drittland
ohne Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantie erfolgen. Informationen zu
den damit verbundenen Risiken finden Sie hier und in den Datenschutzhinweisen
unter dem Abschnitt „Drittlandtransfer“.
Indem Sie auf „akzeptieren“ klicken, willigen Sie in die oben beschriebene
Verarbeitung und auch in die Datenübermittlung an Drittländer ausdrücklich ein.“
Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie den von User Centrics / Trusted Shops zur Verfügung
gestellten Consent-Manager und beantworten diese Frage mit „Ja“, ist zusätzlich die
entsprechende Option bei der Erstellung des Consent-Managers in unserem
Legal
Accoun
t auszuwählen.
Beachten Sie jedoch, dass der Anwendungsbereich durch die europäischen
Datenschutzbehörden sehr restriktiv ausgelegt wird (weiteren Informationen
dazu finden Sie
hier
) und es derzeit an einem richtungsweisenden
Gerichtsurteil fehlt, welches zu mehr Rechtssicherheit bei
Datenübermittlungen auf Grundlage einer Einwilligung beiträgt. Im Zweifel
sollten Sie sich von einem Datenschutzexperten beraten lassen.
ANTWORT: Nein
-44-
FRAGE: Setzen Sie auf Ihrer Webseite Technologien zur Webanalyse und Online-
Marketing ein?
ANTWORT: Ja
-45-
FRAGE: Verwenden Sie Tools von Google?
HILFSTEXT:
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden personenbezogenen Daten in die USA
übermittelt. Für die USA wurde ein angemessenes Datenschutzniveau als Grundlage
für eine Drittlandsübermittlung festgestellt, soweit der jeweilige Dienstleister
zertifiziert ist. Eine Zertifizierung liegt vor.
Bei der Nutzung dieses Dienstes können Daten in Länder ohne
Angemessenheitsbeschluss übermittelt werden.
Art. 46 Abs. 1 DSGVO setzt hierfür eine geeignete Garantie wie die sog.
Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission ("SDK") voraus. Bitte
verwenden Sie den generierten Text nur, wenn die SDK in Ihrem Vertrag mit dem
Anbieter einbezogen sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Restrisiko
auch dann nicht ausgeschlossen werden kann, da die SDK von der
Rechtsprechung und ausländischen Datenschutzbehörden in bestimmten Fällen als
unzureichend erachtet wurden. Ggf. müssen weitere erforderliche Schutzmaßnahmen
ergriffen werden. Weitere Informationen finden Sie im FAQ „Übermittlung von
personenbezogenen Daten in Drittländer“ in Ihrem
Legal Account
.
ANTWORT: Nein
-46-
FRAGE: Google Analytics 4 (GA4)
HILFSTEXT:
Bitte beachten Sie, dass sich der generierte Text ausschließlich auf die neue Version
Google Analytics 4 (GA4) bezieht. Google Analytics Universal wird vom Trusted Shops
Rechtstexter nicht mehr unterstützt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem
Google Analytics Konto.
Nach Auffassung der Datenschutzbehörden ist der rechtskonforme Einsatz von
Google-Analytics nur mit einer IP-Anonymisierung möglich. Eine entsprechende
Einstellung war bei der Vorgängerversion Google Analytics Universal vorgesehen und
existiert bei der aktuellen Version Google Analytics 4 nicht mehr, da die IP-Adresse nur
zum Zwecke des Ableitens von Standortdaten gespeichert und danach wieder gelöscht
wird. Ob dies eine datenschutzkonforme Verwendung von Google Analytics aus Sicht
der Datenschutzbehörden darstellt, bleibt abzuwarten. Ein rechtliches Risiko kann
daher nicht ausgeschlossen werden.
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
ANTWORT: Nein
-47-
FRAGE: Datenfreigabeeinstellungen für "Google-Produkte und - Dienste" sind aktiviert
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen (Englisch: joint controller agreement bzw. JCA) nach Art. 26
DSGVO voraus. Eine solche Verenbarung wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Ein
Muster finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie
den generierten Text nur in diesem Fall.
Bitte beachten Sie, dass ein Restrisiko bei der Verwendung von Google Analytics unter
Aktivierung der Datenfreigabeeinstellungen nicht ausgeschlossen werden kann.
Aktuell wird die von Google vorgegebene Aufspaltung seiner Rolle in
Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher von den Datenschutzaufsichtsbehörden
kritisiert. Insbesondere nach Auffassung des Hamburger Datenschutzbeauftragen liege
die stattfindende Datenverarbeitung in gemeinsamer Verantwortlichkeit von Google
und dem Seitenbetreiber. Diese Auslegung ist nach unserer Auffassung nicht
zwingend. Zudem ist die Problematik noch kein Gegenstand eines behördlichen oder
gerichtlichen Verfahrens geworden. Aus diesem Grund halten wir das rechtliche Risiko
bei der Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen für vertretbar. Wenn Sie
jegliches Risiko vermeiden möchten, empfehlen wir, die Datenfreigabeeinstellungen
für "Google-Produkte und -Dienste" zu deaktivieren.
ANTWORT: Nein
-48-
FRAGE: User-ID-Funktion
ANTWORT: Nein
-49-
FRAGE: Google Signals
ANTWORT: Nein
-50-
FRAGE: DoubleClick-Cookie
ANTWORT: Nein
-51-
FRAGE: Google Adsense
ANTWORT: Nein
-52-
FRAGE: Google Analytics Consent Mode / Einwilligungsmodus
HILFSTEXT:
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie den Einwilligungsmodus so konfiguriert haben, dass
keine zusätzlichen Daten an Google übermittelt werden, als dies standardmäßig der
Fall ist, und verwenden Sie den generierten Text nur in diesem Fall.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein rechtliches Risiko auch bei dieser
Konfiguration besteht, da personenbezogene Daten der Webseitenbesucher an Google
ohne Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage übermittelt werden. Aus diesem
Grund raten wir von der Implementierung des Einwilligungsmodus dringend
ab.
ANTWORT: Nein
-53-
FRAGE: Google Ads
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen (Englisch: joint controller agreement bzw. JCA) nach Art. 26
DSGVO voraus. Eine solche Verenbarung wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Ein
Muster finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie
den generierten Text nur in diesem Fall.
ANTWORT: Nein
-54-
FRAGE: Google Ads Remarketing
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen (Englisch: joint controller agreement bzw. JCA) nach Art. 26
DSGVO voraus. Eine solche Verenbarung wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Ein
Muster finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie
den generierten Text nur in diesem Fall.
ANTWORT: Nein
-55-
FRAGE: Google Ads Conversion Manager
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen (Englisch: joint controller agreement bzw. JCA) nach Art. 26
DSGVO voraus. Eine solche Verenbarung wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Ein
Muster finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie
den generierten Text nur in diesem Fall.
ANTWORT: Nein
-56-
FRAGE: Google Ads Consent Mode / Einwilligungsmodus
HILFSTEXT:
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie den Einwilligungsmodus so konfiguriert haben, dass
keine zusätzlichen Daten an Google übermittelt werden, als dies standardmäßig der
Fall ist, und verwenden Sie den generierten Text nur in diesem Fall.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein rechtliches Risiko auch bei dieser
Konfiguration besteht, da personenbezogene Daten der Webseitenbesucher an Google
ohne Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage übermittelt werden. Aus diesem
Grund raten wir von der Implementierung des Einwilligungsmodus dringend
ab.
ANTWORT: Nein
-57-
FRAGE: Google Maps
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen (Englisch: joint controller agreement bzw. JCA) nach Art. 26
DSGVO voraus. Eine solche Verenbarung wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Ein
Muster finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie
den generierten Text nur in diesem Fall.
Bitte beachten Sie, dass dieser Google-Dienst wohl standardmäßig Google Fonts
nachlädt. Auf die Problematik bzgl. der Verwendung von Google Fonts wird
hingewiesen. Prüfen Sie bitte ob Sie das Nachladen von Google Fonts manuell
unterbinden können bzw. verwenden Sie zusätzlich die Texte zu Google Fonts und
holen hierfür eine wirksame Einwilligung ein oder verzichten Sie gänzlich auf den
Einsatz dieses Dienstes.
ANTWORT: Nein
-58-
FRAGE: Google Recaptcha
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
Bitte beachten Sie, dass dieser Google-Dienst wohl standardmäßig Google Fonts
nachlädt. Auf die Problematik bzgl. der Verwendung von Google Fonts wird
hingewiesen. Prüfen Sie bitte ob Sie das Nachladen von Google Fonts manuell
unterbinden können bzw. verwenden Sie zusätzlich die Texte zu Google Fonts und
holen hierfür eine wirksame Einwilligung ein oder verzichten Sie gänzlich auf den
Einsatz dieses Dienstes.
ANTWORT: Nein
-59-
FRAGE: Google Tag Manager
HILFSTEXT:
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zur Auftragsvererabeitung
(Englisch: data processing agreement bzw. DPA; nachfolgend: "AVV") nach Art. 28
DSGVO voraus. Eine AVV wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Eine Muster-AVV
finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine AVV mit
dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den generierten Text nur in
diesem Fall.
Der hiermit generierte Textbaustein ist nur geeignet, wenn Sie für die Nutzung des
Google Tag Managers eine Einwilligung einholen.
Bitte beachten Sie, dass seitens Google völlig unklar ist, ob und inwieweit Google im
Rahmen des Google Tag Managers personenbezogene Daten Ihrer Kunden verarbeitet.
Es empfiehlt sich daher, auf den Google Tag Manager vollständig zu verzichten und
die jeweiligen Dienste direkt über den Webcode Ihrer Webseite einzubinden. Dies stellt
stets eine deutlich datenschutzfreundlichere Einbindungsweise dar.
ANTWORT: Nein
-60-
FRAGE: Verwenden Sie Tools von Microsoft?
HILFSTEXT:
Nach unserer rechtlichen Auffassung setzt der Einsatz der Microsoft Dienste, die
nachfolgend zur Auswahl stehen, eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen nach Art. 26 DSGVO voraus. Ein Muster finden Sie in Ihrem Legal
Account. Nach Angaben von Microsoft liegt hingegen eine Auftragsverarbeitung nach
Art. 28 DSGVO. Dies steht jedoch im Widerspruch zu ergangener Rechtsprechung zu
vergleichbaren Technologien. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine entsprechende
Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie den
generierten Text nur in diesem Fall.
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden personenbezogenen Daten in die USA
übermittelt. Für die USA wurde ein angemessenes Datenschutzniveau als Grundlage
für eine Drittlandsübermittlung festgestellt, soweit der jeweilige Dienstleister
zertifiziert ist. Eine Zertifizierung liegt vor.
Bei der Nutzung dieses Dienstes können Daten in Länder ohne
Angemessenheitsbeschluss übermittelt werden.
Art. 46 Abs. 1 DSGVO setzt hierfür eine geeignete Garantie wie die sog.
Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission ("SDK") voraus. Bitte
verwenden Sie den generierten Text nur, wenn die SDK in Ihrem Vertrag mit dem
Anbieter einbezogen sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Restrisiko
auch dann nicht ausgeschlossen werden kann, da die SDK von der
Rechtsprechung und ausländischen Datenschutzbehörden in bestimmten Fällen als
unzureichend erachtet wurden. Ggf. müssen weitere erforderliche Schutzmaßnahmen
ergriffen werden. Weitere Informationen finden Sie im FAQ „Übermittlung von
personenbezogenen Daten in Drittländer“ in Ihrem
Legal Account
.
ANTWORT: Nein
-61-
FRAGE: Verwenden Sie Tools von Meta?
HILFSTEXT:
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden personenbezogenen Daten in die USA
übermittelt. Für die USA wurde ein angemessenes Datenschutzniveau als Grundlage
für eine Drittlandsübermittlung festgestellt, soweit der jeweilige Dienstleister
zertifiziert ist. Eine Zertifizierung liegt vor.
Bei der Nutzung dieses Dienstes können Daten in Länder ohne
Angemessenheitsbeschluss übermittelt werden.
Art. 46 Abs. 1 DSGVO setzt hierfür eine geeignete Garantie wie die sog.
Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission ("SDK") voraus. Bitte
verwenden Sie den generierten Text nur, wenn die SDK in Ihrem Vertrag mit dem
Anbieter einbezogen sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Restrisiko
auch dann nicht ausgeschlossen werden kann, da die SDK von der
Rechtsprechung und ausländischen Datenschutzbehörden in bestimmten Fällen als
unzureichend erachtet wurden. Ggf. müssen weitere erforderliche Schutzmaßnahmen
ergriffen werden. Weitere Informationen finden Sie im FAQ „Übermittlung von
personenbezogenen Daten in Drittländer“ in Ihrem
Legal Account
.
ANTWORT: Ja
-62-
FRAGE : Welche Meta-Tools setzen Sie ein?
ANTWORTEN:
Meta Ads Manager
-63-
FRAGE: Verwenden Sie Webanalyse-Tools von Anbietern außer Google, Microsoft oder
Meta?
ANTWORT: Nein
-64-
FRAGE: Nehmen Sie an Affiliate-Programmen teil?
HILFSTEXT:
Im Rahmen von sog. Affiliate-Programmen werden die Angebote eines Webseiten-
Betreibers (sog. Advertiser) durch seine Vertriebspartner (sog. Publisher) beworben.
Bitte wählen Sie diese Option nur dann aus, wenn Sie an einem Affiliate-Programm in
der entsprechenden Rolle teilnehmen.
ANTWORT: Nein
-65-
FRAGE: Setzen Sie einen Font-Anbieter ein?
HILFSTEXT:
Bei der Nutzung eines Font-Anbieters wird bei jedem Seitenaufruf über die IP-Adresse
des Nutzers beim Server des Font-Anbieters abgefragt, ob es Schrift- oder CSS-
Änderungen gab.
Wichtig: Dabei handelt es sich im Falle des Einsatzes von Google Fonts um eine
unzulässige Datenverarbeitung, sofern der Webseitenbesuchers nicht vorab in die
Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (insbesondere IP-Adresse) eingewilligt
hat (LG München I Urteil v. 20.1.2022 – 3 O 17493/20).
Wir empfehlen dabei unabhängig von jeweiligen Fonts-Anbieter die vorherige
Einwilligung des Webseitenbesuchers über eine Consent-Management-Plattform
einzuholen. Als datenschutzfreundliche Alternative können Sie die Schriftarte(n)
herunterladen und lokal auf Ihrer Webseite einbinden.
ANTWORT: Nein
-66-
FRAGE: Setzen Sie Video-Plugins ein?
ANTWORT: Nein
-67-
FRAGE: Setzen Sie auf Ihrer Webseite PlugIns von sozialen Netzwerken ein?
HILFSTEXT:
Nach aktueller Rechtsprechung ist die Verwendung von Standard-Plugins
ausschließlich über die sog. Shariff-Lösung rechtlich unbedenklich. Wir empfehlen, auf
eine anderweitige Einbindung von Social Plugins zu verzichten.
Hier
finden Sie
technische Informationen zu Shariff. Bitte verwenden Sie den generierten Text nur,
wenn Sie die Shariff-Lösung tatsächlich nutzen.
ANTWORT: Nein
-68-
FRAGE: Betreiben Sie Seiten bzw. Konten bei Social-Media Plattformen? (z.B.
Facebook-Fanpage)
HILFSTEXT:
Bei dem Betrieb von Seiten auf Social Media Plattformen sind zwei Aspekte zu
beachten, die für alle zur Auswahl stehenden Anbieter und Dienste gelten:
1. Gemeinsame Verantwortlichkeit mit dem Plattformanbieter
2. Dattenübermittlung in Drittländer
Der Einsatz dieses Dienstes setzt eine Vereinbarung zwischen gemeinsam
Verantwortlichen (Englisch: joint controller agreement bzw. JCA) nach Art. 26
DSGVO voraus. Eine solche Verenbarung wird vom Anbieter zu Verfügung gestellt. Ein
Muster finden Sie auch in Ihrem
Legal Account
. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter geschlossen haben und verwenden Sie
den generierten Text nur in diesem Fall.
Bitte beachten Sie, dass die Datenschutzkonferenz (DSK) die von Facebook zur
Verfügung gestellte Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO als nicht ausreichend
qualifiziert. Die DSK vertritt die Ansicht, dass Facebook-Fanpages derzeit nicht
datenschutzkonform einsetzbar sind, weder von öffentlichen noch von nicht-
öffentlichen Stellen. Näheres hierzu lesen sie
hier
. Bitte beachten Sie, dass die
Rechtsauffassung der DSK nicht abschließend ist, sie kann jedoch von
Aufsichtsbehörden und/oder Gerichten geteilt werden.
Die DSK macht ebenfalls darauf aufmerksam, dass nach ihrer Auffassung
die gleichen Gesichtspunkte genauso für andere Social-Media-Präsenzen
(z.B.: Instagram, Twitter, etc.) gelten.
Bei der Nutzung dieses Dienstes können Daten in Länder ohne
Angemessenheitsbeschluss übermittelt werden.
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden personenbezogenen Daten in die USA
übermittelt. Für die USA wurde ein angemessenes Datenschutzniveau als Grundlage
für eine Drittlandsübermittlung festgestellt, soweit der jeweilige Dienstleister
zertifiziert ist. Soweit der Dienstleister (noch) nicht zertifiziert ist, müssen weiterhin
die Regelungen zu Übermittlungen in Länder ohne Angemessenheitsbeschluss
eingehalten werden.
Art. 46 Abs. 1 DSGVO setzt hierfür eine geeignete Garantie wie die sog.
Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission ("SDK") voraus. Bitte
verwenden Sie den generierten Text nur, wenn die SDK in Ihrem Vertrag mit dem
Anbieter einbezogen sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Restrisiko
auch dann nicht ausgeschlossen werden kann, da die SDK von der
Rechtsprechung und ausländischen Datenschutzbehörden in bestimmten Fällen als
unzureichend erachtet wurden. Ggf. müssen weitere erforderliche Schutzmaßnahmen
ergriffen werden. Weitere Informationen finden Sie im FAQ „Übermittlung von
personenbezogenen Daten in Drittländer“ in Ihrem
Legal Account
.
ANTWORT: Ja
-69-
FRAGE : Auf welchen Social-Media-Plattformen bieten Sie Seiten bzw. Konten an?
ANTWORTEN:
Facebook (by Meta)
Instagram (by Meta)
-70-
FRAGE: Setzen Sie in Ihrem Shop das Trusted Shops Trustbadge ein?
HILFSTEXT:
Das Trusted Shops Trustbadge ist die Technologie, um Ihren Kunden alle Services an
einem Ort zu bieten. Es ist immer im Blickfeld Ihrer Besucher und zeigt Ihr Gütesiegel,
Ihre Note und Ihre Bewertungssterne an. Über diese Technologie bieten Sie zudem die
Trusted Shops Garantie an und sammeln automatisch Bewertungen. Weitere
Informationen finden Sie
hier
.
Wichtig: Bitte beantworten Sie die Frage nur mit "Ja", wenn Sie im Zielmarkt, wofür
diese Datenschutzerklärung erstellt wird, auch tatsächlich das Trustbadge einsetzen.
ANTWORT: Nein
-71-
FRAGE: Setzen Sie in Ihrem Shop den #trstd login ein?
HILFSTEXT:
Bei dem #trstd login handelt es sich um eine Schaltfläche, die im Online-Auftritt von
Trusted Shops oder Trusted Shops Partnerunternehmen (Community of Trust Mitglied)
integriert sein kann. Über den #trstd login können sich Besucher*innen des Online-
Auftritts direkt für die Trusted Shops Services registrieren (dann „Consumer-Mitglied“),
bzw. sich als bestehendes Mitglied in ihren Trusted Shops Account („Konto“)
einloggen.
Durch Hinterlegung eines persönlichen „Secrets“, der Personalisierung des #trstd
login, können Consumer-Mitglieder nach einem Login prüfen, dass sie mit der
Community of Trust verbunden sind und das Unternehmen in dessen Online-Auftritt
der #trstd login integriert ist, von Trusted Shops auf Echtheit geprüft wurde.
Wichtig: Bitte die Frage darf nur mit "Ja" beantwortet werden, wenn im Zielmarkt,
wofür diese Datenschutzerklärung erstellt wird, auch tatsächlich ausschließlich der
#trstd login eingesetzt wird.
Soweit der im Trustbadge integrierte #trstd login verwendet wird, ist die Frage
„Setzen Sie in Ihrem Shop das Trustbadge ein?“ mit "Ja" zu beantworten. Die
entsprechenden Texte werden dann bereits dort mit aufgenommen.
ANTWORT: Nein, wird nicht eingesetzt
-72-

